Wer in Deutschland rechtliche, akademische oder behördliche Angelegenheiten erledigen möchte, stößt schnell auf eine wichtige Voraussetzung: beglaubigte Übersetzungen. Im Gegensatz zu normalen Übersetzungen werden beglaubigte Übersetzungen von Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt, die von einem deutschen Gericht öffentlich bestellt und beeidigt wurden. Nur diese Übersetzungen sind offiziell anerkannt und rechtlich gültig — etwa bei Behörden, Universitäten oder Gerichten